Klarlack für die Autolackierung - Spectral Klar 505 im 7,5 Liter Set
Klarlack Spectral Klar 505 im 7,5 Liter Set, 5 Liter Klarlack + 2,5 Liter Härter als Komplett Set für die Autolackierung. Klarlack Spectral Klar 505 VOC ist ein Klarlack mit sehr hohen Anteil an festen Bestandteilen. Dadurch erfolgt keine Veränderung der Oberfläche nach dem Vernetzen bzw Aushärten. Das Ergebnis der Autolackierung ist direkt Sichtbar. Dabei wird ein sehr hoher Glanz mit extremer Tiefenwirkung erzielt .Im Gegensatz zu anderen Klarlacken zeichnet er sich durch schnellere Trocknungszeit aus und erreicht innerhalb kürzerer Zeit die notwendige Gebrauchshärte. Weiterhin ist der Spectral Klar 505 Klarlack außerordentlich Klar und hat keinerlei Farbstich.
Spectral Klarlack Klar 505 VOC EIGENSCHAFTEN:
Sehr hoher Gehalt an festen Bestandteilen (> 60 %)
Hohe Ausbeute
Kurze Aushärtezeit
Zur Reparatur kleiner Flächen (wenige Elemente)
Ausgezeichnetes Fließvermögen
Der Acryl-Lack Spectral KLAR 505 erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2004/42/CE vom 21. April 2004 über die Einschränkung der
Emission der flüchtigen organischen Verbindungen VOC.
Spectral KLAR 505 harmoniert mit allen marktüblichen Basislacken. Auch auf Wasserbasis einsetzbar.Resistent gegen UV-Strahlung und Umwelteinflüsse.
Anwendung bei kleineren und größeren Reparaturen sowie bei Ganzlackierungen. Empfohlene Arbeitstemperatur zwischen 18 und 35 °C.
Der Klarlack Spectral Klar 505 VOC wird auf die zuvor aufgespritzten und getrockneten Basisschichten aufgebracht. Ohne zu verdünnen 1,5 Schichten aufbringen, wobei –in Abhängigkeit von der Temperatur und der Schichtdicke – jeweils eine Ablüftzeit von 5-10 Minuten einzuhalten ist. 10 Minuten nach dem Aufbringen der letzten Schicht kann durch den Einfluss höherer Temperaturen der Prozess des Aushärtens forciert werden.
Mischungsverhältnis
SPECTRAL KLAR 505 3:100 mit Härter H 6115
Flüchtige Bestandteile (VOC) gemäß
Verordnung des Wirtschaftsministers vom 16. Januar 2007 (Gesetzblatt vom 24. Januar 2007) und den Anforderungen der EU-Richtlinie